Anwalt für Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht in Würzburg
Sie sind Arbeitnehmer, haben Fragen zum Arbeitszeugnis und suchen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Würzburg? Unsere Anwälte sind in allen Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht für Sie da.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Arbeitszeugnis als Schwerpunkt
- über 30 Jahre Erfahrung
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Anwalt Arbeitszeugnis Würzburg
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Durch über 30 Jahre Berufserfahrung haben unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht die nötige Fachkompetenz.
Unsere Rechtsanwälte führen jeweils den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Arbeitnehmer bei der Suche nach einem neuen Job benötigen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darf keine negativen Formulierungen oder versteckte Kritiken enthalten.
Als erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg stehen wir von den Rechtsanwälten Wagner + Gräf Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht zu unterstützen.
Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht: Was ist das?
Ein Arbeitszeugnis haben Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Es beinhaltet Informationen über die Tätigkeit des Arbeitnehmers, seine Leistungen, seine Fähigkeiten und seine Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis. Im Arbeitszeugnis muss die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers objektiv bewerten werden. Es darf keine negativen Formulierungen enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss eine Angabe zur Dauer der Beschäftigung, der ausgeübten Tätigkeiten sowie eine Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers enthalten.
Wann hat man einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht jedenfalls immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung, eine Aufhebungsvereinbarung beendet oder ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird. Im bestehenden Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es muss Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit, über die Leistungen sowie über die Führung und das Verhalten des Arbeitnehmers enthalten. Darüber hinaus muss das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Eine unangemessene Kritik oder negative Formulierungen sind nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht darüber hinaus und enthält eine Bewertung der Leistungen, der Führung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Was kann man tun, wenn das Arbeitszeugnis ungerechtfertigte Kritik enthält?
Wenn das Arbeitszeugnis ungerechtfertigte Kritik enthält, hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Berichtigung zu verlangen. Dabei sollte er zunächst versuchen, das Gespräch mit seinem Arbeitgeber zu suchen und die Kritikpunkte zu klären. Falls dies nicht möglich ist, kann der Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und seinen Berichtigungsanspruch geltend machen.
Arbeitszeugnis FAQ
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn er das Arbeitsverhältnis beendet. Eine Verweigerung der Erteilung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber ist in der Regel pflichtwidrig. Der Zeugnisanspruch müsste notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber keine Verpflichtung, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Jedoch hat der Arbeitnehmer das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat, z.B. bei einem internen Stellenwechsel oder einem Wechsel des Vorgesetzten. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, das Zwischenzeugnis innerhalb einer angemessenen Frist auszustellen und darin nur die relevanten Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers zu bescheinigen.
Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass sein Arbeitszeugnis ungerechtfertigte Kritik enthält oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann er einen Berichtigungsanspruch geltend machen. Zunächst sollte er versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, kann er sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Wenn Sie Fragen zum Arbeitszeugnis haben, ist es ratsam, einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen.
Die Rechtsanwälte Wagner + Gräf aus Würzburg sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht und unterstützen Sie bei Fragen zum Arbeitszeugnis. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung!
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Moritz Schulte
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