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Anwalt für Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht in Würzburg

Sie sind Arbeitnehmer, haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und suchen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Würzburg? Unsere Anwälte sind in allen Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht für Sie da.

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Anwalt Arbeitsvertrag Würzburg

Arbeitsvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen

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Anwälte mit Erfahrung

Durch über 30 Jahre Berufserfahrung haben unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht die nötige Fachkompetenz.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte führen jeweils den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht".

Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei muss der Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Jedoch empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Als erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg stehen wir, Dieter Gräf und Moritz Schulte, Ihnen von den Rechtsanwälten Wagner + Gräf gerne zur Verfügung. Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsverhältnis und den Arbeitsvertrag.

Was sollte ein Arbeitsvertrag enthalten?

Ein Arbeitsvertrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers
  • Vergütung und eventuelle Zusatzleistungen
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Regelungen zur Probezeit
  • optional: Vertragsstrafen und Geheimhaltungspflichten

Diese Punkte sind jedoch nicht abschließend und können je nach Branche und Tätigkeit des Arbeitnehmers variieren. Es ist empfehlenswert, den Arbeitsvertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber hat im Rahmen des Arbeitsvertrags eine Vielzahl von Pflichten zu erfüllen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Zahlung der vereinbarten Vergütung
  • Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers
  • Fürsorgepflicht und Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers
  • ggf. Bereitstellung von Arbeitsmitteln und -kleidung
  • Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Beachtung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Was sind die Pflichten des Arbeitnehmers?

Auch der Arbeitnehmer hat im Rahmen des Arbeitsvertrags Pflichten zu erfüllen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung
  • Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten
  • Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmitteln und -kleidung
  • Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Verschwiegenheitspflichten und Geheimhaltungspflichten
  • Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
  • Fortbildung und Weiterbildung

Was ist der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat keine festgelegte Laufzeit und endet in der Regel nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der Arbeitnehmer ist somit langfristig an den Arbeitgeber gebunden und genießt eine gewisse Sicherheit im Job. Ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen hat eine festgelegte Laufzeit und endet automatisch mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Vertrags ist nur in Ausnahmefällen möglich. Befristete Arbeitsverträge werden häufig bei saisonabhängigen oder projektbezogenen Tätigkeiten eingesetzt.

Arbeitsvertrag FAQ

Nein, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Allerdings ist es empfehlenswert, den Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Ein Arbeitsvertrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten: Persönliche Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit und Arbeitsort, Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers, Vergütung und eventuelle Zusatzleistungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Kündigungsgründe sowie Regelungen zur Probezeit. Daneben können auch weitere Klauseln und Regelungen vereinbart werden.

Ja, eine Probezeit kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich auf maximal sechs Monate begrenzt.
Ja, der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich geändert werden. Allerdings bedarf es hierfür der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht einhält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Hierzu gehören unter anderem die Geltendmachung von Ansprüchen auf Lohnzahlungen, Schadensersatz oder die Kündigung des Arbeitsvertrags aus wichtigem Grund. Auch kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, ist es ratsam, einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen die Regelungen erläutern und bei etwaigen Vertragsänderungen beratend zur Seite stehen.
Die Rechtsanwälte Wagner + Gräf aus Würzburg sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht und unterstützen Sie bei Fragen zum Arbeitsvertrag. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung!

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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent und umfassend rund um das Thema Arbeitsvertrag. 

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