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Anwalt für Überstunden im Arbeitsrecht in Würzburg

Sie sind Arbeitnehmer, haben Überstunden angesammelt und suchen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Würzburg? Unsere Anwälte sind in allen Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht für Sie da.

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Anwalt Überstunden Würzburg

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Nahezu jeder Arbeitnehmer wird in seinem Berufsleben mit Überstunden konfrontiert. Überstunden können mitunter in einer relevanten Anzahl anfallen. Eine Pflicht, Überstunden zu leisten, kann vertraglich vereinbart sein oder den konkreten Arbeitsanforderungen geschuldet sein. Es ist wichtig zu wissen, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Überstunden haben. Als erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg stehen wir von den Rechtsanwälten Wagner + Gräf gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um Überstunden im Arbeitsrecht zu helfen.

Was sind Überstunden im Arbeitsrecht?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder tarifvertraglich festgelegte oder gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen. Es ist zwischen freiwilligen Überstunden, die vom Arbeitnehmer aus freien Stücken geleistet werden, und vom Arbeitgeber angeordneten oder geduldeten Überstunden zu unterscheiden. Überstunden können entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Wann können Überstunden im Arbeitsrecht angeordnet werden?

Grundsätzlich können Überstunden nur dann angeordnet werden, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält oder wenn es sich um eine betriebliche Notwendigkeit handelt, die nicht anders abgedeckt werden kann. Überstunden dürfen zudem nur dann angeordnet werden, wenn der Arbeitnehmer im Vorfeld ausreichend darüber informiert wird und dies nicht zu einer unzumutbaren Belastung führt. Zudem sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.

Wie werden Überstunden vergütet?

Wenn Überstunden geleistet werden, werden diese in der Regel vergütet. Dabei können Überstunden gegebenenfalls mit einem Zuschlag zum normalen Stundenlohn oder als Freizeitausgleich vergütet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Überstunden nur dann vergütet werden müssen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart wurde oder wenn dies üblich ist. Es ist zwischen der Anordnung von Überstunden und deren Vergütung zu unterscheiden.

Wie können Überstunden abgebaut werden?

Überstunden können durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Dabei muss die Freizeit innerhalb einer bestimmten Frist genommen werden, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres Anspruch auf Freizeitausgleich hat. Der Arbeitgeber kann den Abbau von Überstunden verweigern, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?

Der Arbeitgeber darf Überstunden nur dann anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart wurde oder wenn es sich um eine betriebliche Notwendigkeit handelt, die nicht anders abgedeckt werden kann. Der Arbeitnehmer ist ohne entsprechende Grundlage nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Wenn Überstunden angeordnet werden, muss der Arbeitnehmer ausreichend darüber informiert werden und dies darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung führen.

Was passiert, wenn Überstunden nicht ausgeglichen werden?

Wenn Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, kann der Arbeitnehmer eine Vergütung dafür verlangen. Häufig werden Überstunden mit einem Zuschlag auf den regulären Stundenlohn vergütet. Die genaue Höhe der Überstundenvergütung kann dabei vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

Falls der Arbeitgeber die Überstunden nicht auszahlen möchte oder kann, besteht die Möglichkeit, sie durch Freizeit auszugleichen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (oftmals bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres) den Überstundenabbau zu beantragen.

Arbeitgeber haben in der Regel ein Interesse daran, Überstunden ihrer Arbeitnehmer auszugleichen. Denn ein zu hoher Überstundenstand kann zu Gesundheitsproblemen, Unzufriedenheit und Motivationsverlusten bei Arbeitnehmern führen.

Überstunden FAQ

Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze für Überstunden vor. Allerdings gibt es Regelungen, insbesondere im Arbeitszeitgesetz, die den Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen sollen.

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer das Ableisten von Überstunden ablehnen. Allerdings kann dies im Einzelfall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, gerade wenn eine vertragliche Pflicht besteht, auf Anordnung Überstunden zu leisten. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren.

Ja, wenn der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich auszahlen oder durch Freizeit ausgleichen.

Ja, der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart wurde. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Regelungen beachten.

Falls der Arbeitnehmer das Gefühl hat, dass er übermäßig viele Überstunden leisten muss oder dass der Arbeitgeber ihn dazu zwingt, kann er sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Gewerkschaft wenden und sich beraten lassen. In einigen Fällen kann es auch ratsam sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wenn Sie Fragen zu Überstunden im Arbeitsverhältnis haben, ist es ratsam, einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen.

Die Rechtsanwälte Wagner + Gräf aus Würzburg sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht und unterstützen Sie bei Fragen zu Überstunden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung!

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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent und umfassend rund um das Thema Überstunden. 

Dieter Gräf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Moritz Schulte
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Dieter Gräf

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